Zum 01.01.2021 steigt der Mindestlohn auf EUR 9,50
Erhöhung erfolgt in vier Schritten
Am 28.10.2020 hat das Bundeskabinett die neue Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen, die eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns in vier Schritten innerhalb von zwei Jahren vorsieht.
Der Mindestlohn (je Arbeitsstunde) steigt je mit Wirkung zum 01.01.2021 zunächst auf EUR 9,50 (brutto). Anschließend erhöht sich der Mindestlohn ab dem 01.07.2021 auf EUR 9,60 (brutto), ab dem 01.01.2022 auf EUR 9,82 (brutto) und ab dem 01.07.2022 auf EUR 10,45 (brutto).
Obwohl die Erhöhung des Mindestlohns aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Situation insbesondere von Arbeitgebern kritisiert wurde, erfolgt die Anpassung. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil nimmt auf die Tarifentwicklung Bezug, verdeutlich dabei, dass aber zugleich auch die wirtschaftlichen Unsicherheiten der Corona-Pandemie berücksichtigt worden sei. Die vierstufige Erhöhung trage dazu bei, die Lohnkostensteigerungen für die Unternehmen tragfähig zu verteilen und zugleich den Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer konstant zu verbessern.